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Kinderschutz

Der Schutz der in unserer Einrichtung lebenden Kinder und Jugendlichen ist unser Auftrag und unsere Verpflichtung zugleich.

Kein junger Mensch darf in unseren Gruppen Opfer von seelischer oder körperlicher Gewalt werden!

Neue Mitarbeiter*innen werden im Rahmen der Einarbeitung ausführlich mit unserer Sicht auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen vertraut gemacht. Des Weiteren müssen neue Mitarbeiter*innen bei Neueinstellung und in der Folge alle zwei Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Auch mit den Kindern und Jugendlichen sprechen wir ausführlich über ihre Rechte. Sie bekommen Informationen darüber wo sie sich beschweren können und wie das geht.

Gerne informieren wir sie ausführlich über unser Schutzkonzept, unser Beschwerdemanagement, unsere Vorgehensweise im Krisenfall u.a.