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Kinderrechte

Auch Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Dabei ist es egal, ob sie im elterlichen Haushalt leben oder in einer Einrichtung der Kinder- u. Jugendhilfe aufwachsen.

Die Rechte der Kinder sind im Kinder – und Jugendhilfegesetz (KJHG) oder auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Auch die UN-Kinderrechtskonvention hat im Jahre 1989 eine Menschenrechtserklärung über die Rechte von Kindern auf der ganzen Welt beschlossen.

Zu den wichtigsten Rechten in der Jugendhilfe gehört zum Beispiel das Recht auf Beteiligung. Das heißt, dass „Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen sind.“

(§8 Abs. 1 KJHG)

Oder aber das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (§1631 Abs. 2 BGB); das Recht auf Taschengeld (§39 Abs. 2 KJHG); das Recht auf Information und Beratung durch das Jugendamt (§8Abs. 2 KJHG)

Dies sind nur einige der Rechte Ihres Kindes welche in unserer täglichen Arbeit Beachtung finden. Über alle diese Rechte wird Ihr Kind in unserer Kinderbegrüßungsmappe umfassend informiert. Wenn Sie Fragen zu den Rechten Ihres Kindes haben, sprechen Sie uns bitte an.