Elternrechte
Ihre Rechte als Eltern/Sorgeberechtigte
(Sollten Sie als Eltern/ Sorgeberechtigte Einschränkungen im Sorgerecht haben, gelten diese Rechte dementsprechend eingeschränkt)
Sie habe das Recht:
- über alle Themen, die ihr Kind betreffen, informiert zu werden.
- die Hilfeplanung mitgestalten zu können.
- an Gesprächen mit Lehrern, Ärzten und Therapeuten teilzunehmen.
- dass ihre Wünsche bei Schul – Ärzte – und Therapiewahl berücksichtigt werden.
- ihr Kind nach Absprache besuchen zu können und telefonisch Kontakt zu ihrem Kind zu halten.
- Wünsche und Vorstellungen für die Gestaltung der Besuchskontakte zu äußern.
- Kritik zu äußern, wenn sie mit etwas nicht zufrieden sind.
- bei Unklarheiten so viele Fragen wie nötig zu stellen, bis sie alles verstanden haben.
- jederzeit von allen Mitarbeitern freundlich, respektvoll und wertschätzend behandelt zu werden.
- dass ihre Erziehungsvorstellungen gehört und berücksichtigt werden.
- Wenn es ihnen nicht gut geht oder belastende Umstände eine Mitarbeit erschweren, haben sie das Recht, durch die Einrichtung entlastet zu werden und erst bei Besserung wieder mehr Aufgaben zu übernehmen.